Die - Gastronomiker

Statuten :

1. Name :
Am 22. März 2013 beschloss die Generalversammlung den Namen „Gastronomiker Weinfelden“ gegründet am 16. Dezember 1981 im Sinne Artikel 60 ff des ZGB umzubenennen in: „Die Gastronomiker“.

2. Sitz :
Der Sitz des Clubs befindet sich am Wohnort des jeweiligen Präsidenten.

3. Sinn und Zweck :
Der Club bezweckt, das Hobby-kochen zu fördern, die Kameradschaft unter Gleichgesinnten zu pflegen.

4. Mitgliedschaft :
Der Club soll im Interesse einer allgemeinen Übersichtlichkeit maximal 8 Mitglieder umfassen.

5. Aufnahme :
Über die Aufnahme eines neuen Mitgliedes entscheiden die aktiven Mitglieder gemeinsam. Das neue Mitglied hat eine Probezeit von einem Jahr zu bestehen und gilt während dieser Zeit als Gast „der Gastronomiker“.

6. Austritte :
Begründete Austrittsgesuche sind schriftlich an den Präsidenten zu richten. Eine offizielle Kündigungsfrist besteht nicht. Über gewünschte Austritte oder über eventuelle Ausschlüsse entscheiden die übrigen Aktivmitglieder. (siehe 6.1). Das austretende Mitglied hat keinen Anspruch auf einen Teil des allfällig vorhandenen Clubvermögens.

6.1. Ausschlüsse :
Wenn ein Clubmitglied durch sein Verhalten in irgendwelcher Form den Clubgepflogenheiten entgegenwirkt, oder sich diesen nicht anpassen will, kann dieses aus der Club ausgeschlossen werden. Der Ausschluss muss durch die Mehrheit aller Mitglieder beschlossen werden. Der Beschluss muss dem Betroffenen persönlich durch eine Zweierdelegation, der der Präsident angehört, mitgeteilt werden.

7. Auflösung des Clubs :
Eine Auflösung „der Gastronomiker“ kann jederzeit durch einen dreiviertel Mehrheitsbeschluss der Aktiv-Mitglieder herbeigeführt werden.

8. Cluborgane :
Das oberste Organ des Clubs ist die Generalversammlung, bestehend aus sämtlichen Aktiv-Mitgliedern. Die Generalversammlung ist erst bei Anwesenheit von dreivierteln der Aktiv-Mitglieder beschlussfähig.

9. Vorstand :
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: - Präsident - Aktuar - Kassier

10. Vorstands-Sitzungen :
Separate Vorstandssitzungen innerhalb eines Vereinsjahres finden in der Regel nicht statt und werden nur auf ausdrückliches Verlangen des Präsidenten abgehalten.

11. Küchen-Abrechnung :
Jedes anwesende Mitglied bezahlt pro Kochabend Fr. 50.- in die Kasse. Der Betrag kann an der Teuerung angepasst werden. Daraus werden dem verantwortlichen Abendchef seine Auslagen vergütet. Der Rest und andere Einnahmen gehen in die Kasse der Gastronomiker.

12. Absenzen :
12.1. Bei unentschuldigtem Fernbleiben eines Mitgliedes wird dasselbe verpflichtet, den jeweiligen Kostenanteil in jedem Fall zu übernehmen.
12.2. Bei entschuldigter Absenz ( Abmeldung mindestens 2 Tage vor dem Kochanlass) bezahlt das betreffende Mitglied nichts.

13. Einladungen :
Zu jedem Kochanlass, sowie zur GV werden die Mitglieder per E-mail oder Whats App durch den Aktuar 1 Woche im Voraus informiert.

14. Gäste:
Bringt ein Mitglied Gäste mit, so hat er dies ebenfalls 1 Woche im Voraus dem Abendchef zu melden.

15. Inkraftsetzung der Statuten :
Die vorliegenden Statuten wurden anlässlich der Generalversammlung vom 22. März 2013 genehmigt. Sie treten ab diesem Zeitpunkt in Kraft.